Eine Statistik (vom und über den Berichterstatter)
Alles begann damit, als am 22. Dezember 2020, zwei Tage vor Weihnachten, ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Berlin (27. Kammer) einging. 23 Tage später, am 14. Januar 2021, stand der Gerichtsvollzieher vor dem verschlossenem Friedhofstor und übergab die Einstweilige Verfügung, die der Gläubiger, der am 25.10.2020 früh morgens in seinem Mehrfamilienhaus im Schlüpper bekleidet die Treppe zum Aushang hinuntereilte und Fotos davon machte, gegen die Frau vom Friedhof erwirkte.
Vom Berichterstatter stammt nur der Text über der Grafik, die Grafik selbst sowie der Name der GmbH sind die Schöpfung eines ehemaligen vegetarischen Butchers.
Was seitdem passierte:
14 Abmahnungen
13 empfangen, 1 ausgesprochen:
In kirchlicher Sphäre oder in Bezug auf bestimmte Elektronische Denkmäler aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT8 Kündigungen
Buckminster Headquarters
Mind. 5 davon sind bereits unschädlich16 Strafanzeigen
Stand 13.06.2023; Null Verurteilungen
In kirchlicher Sphäre, in Bezug auf bestimmte Elektronische Denkmäler aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT, von Richtern und Staatsanwälten; eigens erstattete Strafanzeigen sind nicht mitgezählt2 Räumungsklagen
Buckminster Headquarters
Mind. 1 davon ist bereits unschädlich (Abweisung der Klage im Berufungsverfahren am Landgericht)3 Verf.beschwerden
1 Hertin RAe, 1 Gussone Quecke Legal, 1 Berichterstatter selbst
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.1 Laufendes Revisionsverfahren am BGH
Stand 13.06.2023
Die zugelassene Revision wurde begründet und am 08. Mai 2023 eingereicht; Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde keine Anschlussrevision eingelegt8 Einstweilige Verfügungsverfahren
Davon 1 am Landgericht Nürnberg-Fürth mit Endurteil
davon 4 Widerspruchsverfahren, die überwiegend zu Berufungen führten (wie folgt)4 Berufungen zum Kammergericht
Davon 1 Hauptsacheverfahren und 3 Einstweilige Verfügungsverfahren
1 Berufung 100% erfolgreich für den Berichterstatter, 1 weitere Berufung zu 7/12 erfolgreich3 Hauptsachen am Landgericht Berlin
Davon 1 bereits am KG (Berufung; wie vor)
1 weitere Hauptsache aus 2021 ist derzeit nicht terminiert; und noch eine weitere Hauptsache ist für Ende September 2023 terminiert1 Negative Feststellungsklage
Wgn. unberechtigter, unbegründeter Abmahnung;
Landgericht Berlin (Status: aktiv)
1 aktives Verfahren am Verwaltungsg. Potsdam
wgn. Unterlassung (Verletzung von Namens- und Persönlichkeitsrechten)
5 Ordnungsgeldverfahren
Status: überwiegend gewonnen
13 Berichtseiten und Elektronische Denkmäler
Quelle: https://www.buckminster.de/
1 Fortsetzung aller Prozesse
“Ein anonymisiertes, nicht auf Schuldnerin H. zurückverfolgbares, Flugblatt wurde am 30. Mai 2023 ab 06.00 Uhr morgens an verschiedenen Stellen in Berlin installiert. Aus Sicherheitsgründen wurden Fotos davon gefertigt, der Name Ihrer Mandantin „H.“ ist an keiner Stelle genannt, nicht einmal die in Anführungszeichen gesetzte, schlagwortartig verdichtete Suche würde Rückschlüsse auf die Website für Schuldnerin H. liefern; Das Flugblatt wurde außerdem mit einem Sicherheitsmechanismus versehen”“Zu Ihren dürftigen Ausführungen unter 1. und 2. innerhalb der Abmahnung:“
“Die Einordnung von Schuldnerin H. als Society-Lady unterfällt dem Recht auf freie Meinungsäußerung. An dieser Stelle bewunderten wir Ihre Kompetenz ganz besonders.“
“Bei der Internetseite XXX handelt es sich um eine zulässige, auf Tatsachen gestützte, Darstellung in Form eines Elektronischen Denkmals. Entgegen Ihrer Einschätzung und Einordung wird Schuldnerin H. weder als Lügnerin noch als Betrügerin dargestellt, ein solcher Sinngehalt kann der Bezeichnung „Schuldnerin“ auch beim besten Willen nicht entnommen werden. Wer einem Dritten Geld schuldet ist nicht automatisch ein Lügner und Betrüger. Vordergründig, und zwar auch aus der Sicht des „Dümmsten Anzunehmenden Rezipienten“, steht der Vorwurf des Geldschuldens im Raum”
“Dass Schuldnerin H. sich, wie Sie behaupten, in ihrer wirtschaftlichen Ehre gekränkt fühlt, ist als persönliche Befindlichkeit sicherlich kurzfristig therapierbar.“
“Inzwischen ging auch eine von Schuldnerin H. erstattete Strafanzeige mit dem Vorwurf der Üblen Nachrede bei uns ein. Über die Strafanzeige kann ebenfalls, sofern die Unterzeichnerin beim Öffnen und Lesen der Belehrung noch nicht eingeschlafen ist, nur müde gelächelt werden.“
[...]
“Die Klägerin kann aufgrund konstant hoher Beanspruchung ihrer Person nicht fristgerecht erwidern. Sie benötigt daher —und beantragt hiermit— eine Verlängerung der Erklär- und Begründungfrist bis zum 13. Juli 2023. Die Klägerin ist nachweislich in andere, anspruchsvolle, Verfahren persönlich involviert, darunter zwei kammergerichtliche Verfahren, ein Verfahren am Bundesgerichtshof, drei landgerichtliche Verfahren, ein amtsgerichtliches Verfahren. Bereits jetzt teilt die Klägerin mit, dass sie weder Willkür durch Richter noch offensichtliche (dümmliche) Ausflüchte der Gegenseite hinnehmen wird. Die inzwischen zur Kenntnis genommenen „Erklärungen“ des Beklagten sind ein Gespött und keine auf die berechtigten Interessen der Klägerin eingehenden Rechtsausführungen. Die Klägerin wird selbstverständlich zu ihrem Recht kommen wollen, wenn dieses vorsätzlich durch einen moralisch und fachlich minderbemittelten Rumpelstilzchenrichter mit Füßen getreten wurde.”
“Sofern die Verwaltungsrichter dafür zu faul sind und auch sonst jedes Gespür für Menschen verloren haben, sollten sie sich ihres geschworenen Eides bewusstwerden. Es ist der Eindruck entstanden, als haben die zuständigen Richter ihren anspruchsvollen richterlichen Kompass verstellt und dabei ihre Mission, für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen, aus den Augen verloren. Das Kasperletheater des Beklagten wird jedenfalls so nicht hingenommen werden.”
Berlin, am 13. Juni 2023