Kommentierung | Der fast perfekte Mord?


“Und die Geschichte geht so:
Vor ein paar Tagen wollte er eine Nachbarin besuchen, Gertrud L., 66 Jahre alt, die beiden mochten sich. Er hatte ihr schon öfter geholfen. Jetzt sollten die Gardinen gewaschen werden. Doch als er an diesem Tag vor ihrer Wohnung im Erdgeschoss steht, merkt er, dass die Tür nur angelehnt ist. Er geht hinein, und als er ins Bad schaut, findet er Gertrud L. auf dem Boden, halbnackt. Er sieht blaue Flecke, er sieht viel Blut, er fasst sie an und er merkt, dass sie tot ist. Andreas H. bekommt Panik, er rennt hinaus auf die Straße, er übergibt sich, doch zur Polizei geht er nicht. Er hat Angst. Er war schon mal im Gefängnis, wer glaubt ihm schon? Da ruft die Lebensgefährtin die 110 an.”


Diese Einleitung gehört zu einem Mordgeschehen, das von “rbb Doku” zu einer Dokumentation aufgearbeitet wurde. Zuvor wurde ebenfalls von “rbb Doku” ein TrueCrime Podcast über diesen Mord erstellt und veröffentlicht. Dazwischen liegen ca. 8 Monate. Sowohl der Mord, als auch die Verhaftung, Anklage und Verurteilung des Beschuldigten passierten bereits im Jahr 2011. Das Landgericht Berlin verurteilte Andreas H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest. Es soll nicht in Zweifel gezogen werden, dass es den “Richtigen” erwischt hat. Die Aufarbeitung ist an sich interessant, sie weist aber Widersprüche auf, die beim Zuhören und Zusehen Irritationen auslösen. Generell ist zu empfehlen, sowohl die Bewegtbilddokumentation, als auch den Podcast (und!) alte Zeitungsartikel übereinander zu legen, ins Verhältnis zu setzen und zu überprüfen.

1.) https://www.youtube.com/watch?v=mq60nU6QVE8 ︎
Der fast perfekte Mord an Gertrud L. - so hat die Polizei ihn aufgeklärt | Täter - Opfer - Polizei
Veröffentlicht vor ca. 1 Monat

2.) https://www.youtube.com/watch?v=mq60nU6QVE8 ︎
Der fast perfekte Mord - Wie starb Gertrud L. aus Wedding? | Im Visier | True-Crime-Podcast
Veröffentlicht vor ca. 9 Monaten

3.) https://www.tagesspiegel.de/berlin/66-jahrige-erdrosselt-angeklagter-schweigt-1985422.html ︎
Mord an Rentnerin: 66-Jährige erdrosselt: Angeklagter schweigt
Berichtersattung vom 20.10.2011

4.) https://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article105330362/Lebenslange-Haft-fuer-Mord-an-Berliner-Rentnerin.html ︎
Wegen Mordes aus Habgier ist ein 36-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Berichtersattung vom 28.11.2011

5.) “Berlin (dpa/bb) - Nach dem Mord an einer 66-jährigen Rentnerin im Februar 2011 ist am Donnerstag der Prozess gegen den Tatverdächtigen eröffnet worden. Der 36-jährige Bauarbeiter hat vor dem Berliner Landgericht die Aussage verweigert. Aus Geldnot soll der Handwerker die Seniorin im Wohnzimmer ihrer Wohnung im Stadtteil Wedding erdrosselt haben. Der Anklage nach hatte er die EC-Karte der Frau gestohlen und 1000 Euro abgehoben. Um die Karte weiter benutzen zu können, habe er die Frau umgebracht. Nach dem Tod der 66-Jährigen soll der Bauarbeiter noch mehrmals Geld abgehoben haben. Insgesamt wurde ein Betrag von rund 3600 Euro ermittelt.”

1. Widerspruch


“Sie finden zuerst eine verschlossene Wohnungstür, das ist die erste Merkwürdigkeit […] sie war wirklich richtig abgeschlossen die Tür. Das heißt dann, dass erstmal die Feuerwehr gerufen werden muss, um die Tür aufzubrechen […] ja, und da war man auch überhaupt nicht zimperlich, das habe ich auch in den Unterlagen zu diesem Fall gelesen, die haben dann aus der Altbautür einfach so eine Füllung rausgetreten und dann ist ein Feuerwehrmann durch eben dieses Loch geklettert und die Tür von innen aufgeschlossen.”

Die nachgestellten Szenen im Video (jüngstes Erzeugnis) suggerieren ein anderes Geschehen, denn sie zeigen einen “ordentlichen” Schlüsseldienst, der als “Einsatzkräfte” bezeichnet wird, die die Tür öffnen. Die Auswahl der Szene erfolgte unlogisch.

2. Widerspruch


“Es gab auch keine Kampfspuren oder Ähnliches […] es sah zunächst alles so aus, wie Andreas es beschrieben hatte.”

Andreas hatte beschrieben, dass er viel Blut gesehen haben will, damit wird die Geschichte zumindest eröffnet. Aus der weiteren Erzählung geht hervor, dass die Erstpolizisten Polaroidfotos, teilweise leicht unscharf, vom Tatort angefertigt hätten. Es wäre wünschenswert gewesen, eines der Bilder zu zeigen (mit verpixelter Leiche), um überprüfen zu können, was nun stimmt: Blut ja oder nein?

“Genau, es gab weder umgestürzte Möbel, noch ausgeräumte Schränke, noch irgendwelche großen Blutlachen außerhalb des Badezimmers, also nichts, das auf einen Raubmord hingedeutet hätte.”

Die Aussage ist aufgrund von “außerhalb des Badezimmers” so zu deuten, dass es im Badezimmer doch eine große Blutlache gegeben haben muss; bei einem solchen Tatortbild hätten die Ermittlungen viel früher einsetzen müssen, und die Leiche hätte binnen kurzer Zeit auch nicht freigegeben und verbrannt werden dürfen.

Uwe Isenberg, Chef der 8. Mordkommission beim LKA Berlin, erwähnt nicht, ob es im Bad eine Blutlache gegeben hat oder nicht, er teilt aber pauschal mit:

“Es konnte keine Todesursache festgestellt werden, also nichts Offensichtliches. Möglicherweise Stichverletzungen oder Verletzungen am Hals, blutige Verletzungen, das spiegelte sich auch nicht am Tatort wider, dass großflächig irgendwo Blut oder Blutspuren gefunden wurden.”

Wie die Leiche aufgrund der bereits eingesetzten Fäulnis aussah, lässt sich aus Zuschauersicht nicht nachvollziehen, weil darüber im Detail nicht bereichtet und auch nichts gezeigt wird. An dieser Stelle kann es interessant sein, die Online-Berichterstattung über den Mord zurückzuverfolgen, denn 2011 waren sich sowohl der Tagesspiegel als auch die Berliner Morgenpost (wohl unter Berufung auf verlässliche Auskünfte der Ermittlungsbehörden) einig darin, dass Andreas H. die ältere Dame erdrosselt habe. Demzufolge müssten sich aber sichtbare Spuren oder Verletzungen am Hals ergeben haben. Im Podcast wird darauf abgestellt, in der Videodokumentation, die ca. 8 Monate später veröffentlicht wurde, aber überhaupt nicht.

“Der Täter muss Gertrud nach diesen Schlägen umgebracht haben. Die Rechtsmediziner gehen jetzt davon aus, dass Gertrud mit einem weichen Gegenstand erstickt wurde, einem Kissen zum Beispiel, oder sie wurde mit einem weichen Gegenstand erdrosselt, auf jeden Fall so, dass bei der Obduktion keine Spuren an der Leiche entdeckt werden konnten.” So will es der Podcast, im Video wird darüber aber wie gesagt überhaupt nichts erwähnt.

Weiter heißt es: “Deshalb konnte der Gutachter auch darauf schließen, dass das Opfer möglicherweise am Boden lag, und auf das Opfer eingeschlagen wurde, mit welchem Gegenstand konnte man hier nicht sagen, aber zumindest so stark eingeschlagen wurde, dass eine wahrscheinlich starke Kopfverletzung entstanden ist und durch diese Kopfverletzung diese Blutspritzer dann auch an der Schrankwand entstanden sind.”

Da Leichen vermutlich innen anfangen zu faulen, müsste es doch äußere Hinweise darauf gegeben haben, ob eine starke Kopfverletzung vorgelegen hat oder nicht? Eine Kopfverletzung durch mehrmaliges Einschlagen sieht wahrscheinlich anders aus als eine, die bei einem Sturz (den es nicht gab) entstanden ist. Im Podcast wird dann abweichend gesagt, es müsse sich um Schläge ins Gesicht (Nase) und Nasenbluten gehandelt haben (zur Erklärung der zunächst unentdeckten Blutspritzer an der Schrankwand). Also doch keine Kopfverletzung mehr, sondern eine Gesichtsverletzung. Auch diese hätte theoretisch noch sichtbar sein können?

“Also haben wir nochmal gemeinsam mit der Gerichtsmedizin überlegt, was kann es denn gewesen sein? Und Nasenbluten hätte gepasst, findet man nicht dann später bei der Obduktion, aber da reicht schon ein leichter Schlag ins Gesicht, man blutet aus der Nase, und dann ist offensichtlich in dieser blutende Wunde mehrfach geschlagen worden, und so konnten die Blutspuren an der Schrankwand im Wohnzimmer interpretiert werden.”


3. Widerspruch


Christian Schulz, Chef der Operativen Fallanalyse (OFA), LKA 1 Berlin:

“Sie hat jede Kleinigkeit in ihrem kleinen Alltagstrott aufgeschrieben (in ihr Tagebuch); dass sie eben die Wäsche gewaschen hat, das war immer sonntags zum Beispiel”

Wenn die Frau am Montag, 07.02.2011 ermordet wurde, und nicht am Sonntag, 06.02.2011, dann hat sie mit Sicherheit an dem Sonntag, an dem sie noch lebte, ihre Wäsche gewaschen und ordentlich aufgehängt. Allein das hätte bei der Frage nach dem genauen Todestag bereits in Indiz sein können. Ob die Rentnerin ihren Gewohnheiten entsprechend an diesem Sonntag tatsächlich wieder ihre Wäsche gewaschen hat, bleibt unerwähnt. Die Ermittler teilen aber mit, dass sie bei der Untersuchung des Tatortes Wäsche gefunden hätten, die der Täter dort gewaschen haben soll, u.a. um verblutete Kleidungsstücke zu reinigen. Im Podcast wird ein Foto eingeblendet, das diese aus der Waschmaschine geholte Wäsche ordentlich über den Wäscheständer gehängt zeigen soll. Der Wäscheständer hätte aber ggf. noch mit der anderen Wäsche vom Sonntag voll sein müssen, außer Gertrud L. hat sie am Sonntag gewaschen, sofort aufgehängt und am nächsten Tag wieder abgenommen. Die Wäsche hätte dann binnen eines ganzen oder eines halben Tages (je nach Waschzeit) trocken sein müssen, denn am 07.02.2011 soll sie ja ermordet worden sein. Dass der Täter Wäsche abgenommen hätte, ist nicht plausibel. Dass die Ermittler die Wäsche abgenommen hätten, sofern diese noch hing, wird nicht erwähnt. Hier wäre eine genaueres Informationsbild wünschenswert gewesen, insbesondere dann, wenn die Gewohnheiten und Rituale des Opfers zur Sprache kommen.

4. Widerspruch


Für Gertrud war es nahezu tägliche Routine, zu Kamps (Bäcker) und zu Reichelt zu gehen. “Zu Reichelt gegangen, kannte alle Verkäuferinnen, hat häufig mit ihnen »gequatscht«“

Der letzte Eintrag im Tagebuch, das übrigens nicht im Original gezeigt oder angedeutet wird, vermutlich weil die Angehörigen es zurückerhalten haben, soll auf den 07.02.2011 datieren. Die Ermittler nehmen an, dass Gertrud L. etwa in der Mittagszeit getötet worden sein soll. Der Eintrag in ihr Tagebuch soll lauten:

“Früh auf und gefrühstückt, und ich dann bald raus, zu Kamps, einen Tee, und dann zu Reichelt. Sie da, paar Worte gesprochen, was geholt und es war schön, erst essen gegangen, dann noch was getrunken, spät zu Hause”

Im Video wird gesagt: “Die Frau schrieb offensichtlich täglich in ihr Tagebuch und notierte alle Ereignisse. Jeden Einkauf, jedes Treffen, und mit wem sie gesprochen hat (da müsste ja dann der Name der Verkäuferin stehen, an dem es fehlt; die Frau konnte erst durch Befragungen ausfindig gemacht werden), was sie am Tag gemacht hat, und auch, was es im Fernsehen gab.

Was das Fernsehen betrifft, sehr kurios: “Die Tatzeit lässt sich dann noch mehr eingrenzen, denn Gertrud hatte schon am Nachmittag häufig Fernsehen geschaut, also auch da war die Zeitung noch immer nicht umgeschlagen, und die wichtigste Info aber kam aus der Küche, dort standen ein paar Lebensmittel rum und alles sah so aus, als wäre Gertrud gerade dabei gewesen, ihr Mittagessen zuzubereiten und dann muss sie irgendwie gestört worden sein.”

Am Nachmittag Fernsehen geschaut.

An anderer Stelle heißt es dagegen: “[...] was wohl ein bisschen gegen ihre Routine spricht, da war ja abends in aller Regel Fernsehgucken angesagt, das weiß man eben auch aus den Tagebüchern.

Aha. 

Nicht nur gibt es Widersprüche bzgl. der Tageszeit, in der Getrud L. Fernsehen geschaut hat. Aus den Tagebüchern hätte sich ein genaues Bild darüber ablesen lassen müssen, wann am Tag sie ihre Einträge überhaupt getätigt hat. Wenn sie nämlich beispielsweise immer erst abends ihre Tagebucheinträge geschrieben hat, könnte es genauso gut sein, dass den letzten Tagebucheintrag ihr Mörder hinterlassen hat, denn dieser weicht ja u.a. dadurch ab, dass sie, nicht wie sonst üblich, alles im Detail beschrieben hat (Erlebnisse, die Namen der Menschen, mit denen sie gesprochen hat). Zu Zwecken der Überprüfung hätten Aussagen über das Schriftbild getroffen werden müssen, z.B. dass der letzte Tagebucheintrag vom 07.02.2011 anhand des Schriftbildes mit früheren Einträgen verglichen wurde. Wenn das Schriftbild wirklich eben ist, kann auch mit 100%iger Sicherheit behauptet werden, dass der letzte Eintrag vom 07.02.2011 von der alten Dame stammen muss. Gibt das Schriftbild aber etwas anderes her, entstehen neue Fragezeichen!

“schreibt nicht, was das für ein Erlebnis war, anders als sonst”

5. Widerspruch


Wenn es im Video um Kontoauszüge geht, die die Angehörigen der Toten entdeckt haben wollen, ist die nachgestellte Szene, in der jemand fein abgeheftete Kontoauszüge rausholt und prüft, denkbar schlecht gewählt und umgesetzt. Die Tote wird wohl kaum selbst die Kontoauszüge entgegengenommen und einsortiert haben. Und auch die Angehörigen hatten sicherlich anderes zu tun und im Kopf, als Kontoauszüge abzuheften. Plausibler ist es, dass diese im Briefkasten lagen, die Briefe zusammen mit anderen Briefen geöffnet wurden, daraus war dann erstaunlicherweise ersichtlich, dass es nach dem Tod der Rentnerin Bargeldabhebungen von ihrem Konto gegeben hat.

6. Widerspruch


Andreas H. wird so ziemlich in allen Artikeln und Aufarbeitungen voneinander abweichend als “Bauarbeiter”, “Bauhelfer” und “Handwerker” bezeichnet. War er eventuell auch noch Fleischer und Käsefachverkäufer?

7. Widerspruch


Im Video heißt es, Andreas H. sei “ihr direkter Nachbar” gewesen, was dann aber in der Regel bedeutet, dass beide Personen im selben Haus gewohnt haben müssen. Im Podcast heißt es dagegen “Soll im Haus nebenan gewohnt haben [...]”

8. Widerspruch


Der letzte und zugleich eklatanteste Widerspruch besteht darin, wie die Ermittler das Tötungsgeschehen rekonstruiert haben. Christian Schulz sagt, das Tagebuchgeschehen “war der große Aha-Effekt in der Analyse”. “Das war natürlich wichtig um zu sagen, ok, damit ist klar und sicher, sie hat Montagvormittag noch gelebt. Also am 07. Februar, da schrieb sie noch etwas in ihr Tagebuch.”

Die Ermittler gehen also davon aus, dass Gertrud von ihrem täglichen Gang zu Kamps und zu Reichelt zurück nach Hause kommend sich an ihr Tagebuch gesetzt und u.a. über das Erlebte am Vormittag bei ihrem Einkauf geschrieben haben muss. In der Küche soll der Einkauf für das Mittagessen gelegen haben, u.a. und dem Bild nach zu urteilen wohl Fleisch und Gemüse. Nie kam es vor, dass die Frau am Vormittag/Mittag zweimal das Haus bzw. ihre Wohnung verlassen hätte, was auch wenig Sinn ergibt. Umso spannender ist die logische Schlussfolgerung der Ermittler:

“Nach Tagen der intensiven Untersuchungen, können die Fallanalytiker den Mord schließlich rekonstruieren und auch das Motiv von Andreas H. benennen. [...] Im Hintergrund stand natürlich der Diebstahl der EC-Karte, und das wird auch der Auslöser gewesen sein, im Wohnzimmer kam es ja offensichtlich zu der Tötungshandlung. Wir vermuten, dass hier eine Konfrontation stattgefunden hat zwischen dem Opfer und Täter, wo es um diese EC-Karte ging. Andreas H. war demnach, als die Frau einkaufen war, in ihrer Wohnung, ohne, dass sie davon wusste, am 07. Februar. Denn einige Zeit vorher hatte er das Schloss an ihrer Wohnungstür ausgetauscht (ein Beleg für diese Behauptung wird nicht angeboten) und einen Schlüssel behalten. Vermutlich wurde er dann von der Rentnerin überrascht, als sie vom Einkauf zurückkam. Daraufhin kam es zu einer Auseinandersetzung, die letztendlich eskalierte. Und der Herr H. wusste sich dann nicht anders zu helfen, als zu reagieren, indem er sie schlug und damit dann auch töten musste [...]”

Wann in diesem erdachten Geschehensablauf Gertrud L. dann noch ihren Tagebucheintrag getätigt haben soll, und wie die halb in der Zubereitung befindlichen Lebensmittel für das Mittagessen in die Küche gekommen sind, wird das Geheimnis der Ermittler bleiben.



Berlin, am 03. Mai 2023


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