Weimar 2026: Mein Tag mit Richtern und Staatsanwälten


Der 24. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag (RiStA-Tag) fand vom 15. bis 17. April 2026 in der Kulturstadt Weimar statt und verzeichnete über 1.100 Teilnehmer/innen, vorrangig Berufsrichter und Staatsanwälte. Die Veranstaltung wird (vom Deutschen Richterbund) nur alle drei Jahre ausgerichtet.

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Mein Interesse galt den Reden von Bettina Limperg (15. April) und Stefanie Hubig (16. April, mit dem BKA angereist). Bettina Limperg ist die Präsidentin des Bundesgerichtshofs; ihre Festrede „Ist das Rechtsstaat oder kann das weg?“ kann ︎︎︎hier vollständig im Wortlaut gelesen werden. Mir gefällt, dass sie bei der Definition des Rechtsstaats philosophisch auf Kant abstellte:


„Der Begriff „Rechtsstaat“ geht auf Immanuel Kant zurück. Er hat in seinen Vorlesungen schon in den 1770ern in Königsberg vom „status iuridicus“ gesprochen. Schriftlichen Niederschlag hat dieser Begriff erstmals 1793 gefunden und zwar in seinem Werk mit dem schönen Titel „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“. (Ein erstaunlich zeitgemäßer Titel!) Während Kant selbst später in der Metaphysik der Sitten die Übersetzung „rechtlicher Zustand“ (für status iuridicus) verwendet hat, nutzten zwei seiner Schüler, Placitus und Mellin, in ihren Abhandlungen schon Ende des 18. Jahrhunderts den Begriff Rechtsstaat als Übersetzung für „status iuridicus“. Das Gros seiner Anhänger, wie beispielsweise Paul Johann Anselm von Feuerbach, hielt sich freilich an die Kant‘sche Übertragung ins Deutsche, weshalb es fast bis Mitte des 19. Jahrhundert dauerte, bis der Begriff „Rechtsstaat“ populär wurde, auch, weil der Tübinger Hochschullehrer Robert von Mohl ihn in vielen seiner Werke, teilweise sogar titelgebend, verwendete und damit endgültig gebräuchlich machte.

Aber auch abseits der Wortentstehung spielt Immanuel Kant für die Idee des Rechtsstaats eine tragende Rolle. Denn ausgehend vom Axiom der äußeren Freiheit, womit Kant die „Unabhängigkeit von eines Anderen nöthigender Willkür“ meint, definiert er den „status iuridicus“ als „dasjenige Verhältnis der Menschen untereinander, welches die Bedingungen enthält, unter denen allein jeder seines Rechts teilhaftig werden kann.“

Jeder (darin steckt auch schon Gleichheit) soll seines Rechts teilhaftig werden, sprich: jedem soll es möglich sein, seine subjektiven Rechte auch tatsächlich auszuüben. Dabei korrespondieren diese Rechte mit der Rechtspflicht, die Rechte anderer zu respektieren, wobei diese Rechtspflicht nach der Kant‘schen Lehre auch den Staat trifft, der sich aus den Rechteinhabern und den verpflichteten anderen Personen zusammensetzt und damit deren Pflichten teilt. So einfach ist das eigentlich!”

Limpergs Rede wies mehr Tiefgang und Ernsthaftigkeit auf als die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Hubig disqualifizierte sich an dem Punkt, an dem sie erklärte, „rechte Gruppierungen haben gegen Frauke Brosius-Gersdorf eine Kampagne geführt“. Wer dafür applaudierte, hat nichts verstanden. Weder vom Demokratieprinzip, noch von der Debatte um die Nichternennung der betreffenden Person.


Ergänzung: In einem der letzten Artikel über den Buckelwal Timmy/Hope war fälschlich von Rechtsträger die Rede. Korrekt ist Rechteinhaber.







Über den Umgang mit der Zivilgesellschaft wusste Limperg zu sagen:


„Dritter und zunehmend wichtiger Player in der Diskussion um Resilienz und Schutz des Rechtsstaats ist die Zivilgesellschaft, deren Teil auch Sie alle sind. Sie kann zu einem treibenden Motor gegen oder für die dritte Gewalt werden. Ich habe sowohl in Polen als auch in Israel hautnah Proteste für die Unabhängigkeit der Justiz miterlebt. Das waren echte Gänsehauterlebnisse, bei denen ich mich gefragt habe, ob das in Deutschland wohl auch so möglich wäre.

Wir haben auch alle mit Spannung die Abstimmung zur italienischen Justizreform verfolgt, die irgendwie gut ausgegangen ist, aber zur Warnung gereichen sollte. Denn ebenso wie Zivilgesellschaft sich schützend vor die Justiz stellen kann, so kann sie sich auch gegen die unabhängige dritte Gewalt richten. Beispiele dafür habe ich eingangs benannt.

Unsere Aufgabe als Teil der Gesellschaft ist es, die Anliegen der Justiz stärker als früher, verständlicher als früher und engagierter als früher aus den Gerichten und Staatsanwaltschaften herauszutragen. Auch wenn es noch (!) nicht in Pebb§y eingetragen ist: es sollte uns allen selbstverständliche Pflicht sein, an Veranstaltungen aller Art als Justizjuristinnen und -juristen teilzunehmen und Flagge zu zeigen. Wir sollten aber auch diejenigen stärken, die sich für uns interessieren, die Fragen haben oder auch Kritik: wir müssen die Säle weiter öffnen für Besuchergruppen, müssen uns an Stadtgesellschaft beteiligen, mit dem Label der Justiz für das Vertrauen in unsere Arbeit werben.

Stärker vernetzen müssen wir uns auch mit anderen Akteuren, etwa der Stiftung Forum Recht, die mit Pop-Up-Ausstellungen an öffentliche Orte, in Bahnhöfe, Fußgängerzonen, in Rathäuser und Schulen zieht, und wirbt für die Spielregeln, derer wir alle bedürfen, um gut leben zu können, die Unterrichtsmaterialien und Unterstützung für Rechtskundeeinheiten an Schulen sowie Multiplikatoren-Schulungen entwickelt hat und auch hier in Weimar draußen vor der Halle auf Sie wartet – und die nach der gemeinsamen Beschlussfassung aller demokratischen Parteien des deutschen Bundestages und mit tatkräftiger Unterstützung auch des BMJV durch Frau Ministerin Hubig und ihrer Mitarbeitenden Orte errichten wird, an denen es den Rechtsstaat zum Anfassen, zum Ausprobieren, zum Erleben geben soll: niederschwellig und doch anspruchsvoll in der Vermittlung. Sprechen Sie die Stiftung, gerne auch den Direktor Dr. Brügmann, persönlich an. Vernetzen sollten wir uns auch mit anderen Playern, mit Rechtsanwaltsvereinigungen, befreundeten Verbänden, der Wissenschaftscommunity, Theaterleuten, die „Terror“, „Gott“ oder „Ein Volkskanzler“ auf den Markt bringen und manchmal an authentischen Orten aufführen möchten, oder dem Verfassungsblog um Maximilian Steinbeis, wo auch Felder der Rechtsstaatlichkeit beackert werden.

Zu den gesellschaftlichen Akteuren zähle ich schließlich auch die Medien, mit denen wir institutionell eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten sollten. Auch sie stehen zwischen Verantwortung und Aufklärung, müssen kritisieren, aber auch einordnen. Ich gebe zu: anekdotische Evidenz macht es uns allen leichter, aber auch echte oder vermeintliche Fehlentscheidungen müssen eingeordnet werden in den Kontext und die Breite der Rechtsanwendung oder sie müssen als Einzelfälle gekennzeichnet werden. Gerade die laut schreiende konkurrierende Schwester der social media zwingt auch die klassischen Medien - ebenso wie die Justiz - zu Standortbestimmung, Qualitätsdiskussionen und Ihren Beitrag zu einer freiheitlich gedachten Ordnung.”

Darin liegt auch gleichzeitig die Crux: Der diesjährige Justizgipfel hat bestätigt, dass Richter und Staatsanwälte nicht bereit sind, einen wichtigen Schritt aus ihrer eigenen Blase heraus zu gehen. Dringend notwendig und glaubwürdig wäre es gewesen, hätte der Deutsche Richterbund mindestens eine, zwei oder sogar drei von den Urteilen der deutschen Justiz betroffene Personen auf der großen Bühne zu Wort kommen lassen. Dass nichts dergleichen realisiert wurde und ein solches Highlight im Programm offenbar nicht einmal erwogen wird, zeigt, dass dieser Gipfel im Wesentlichen ein sich selbst beweihräucherndes Bestätigungsprogramm bleibt. Es fehlt vollständig am (unbequemen) Harald-Martenstein-Effekt.








Am Abend des 15. April 2026 fanden über 700 Gäste im Schießhaus Weimar zusammen. Im Außenbereich wurden Grillprodukte angeboten, die bei den Teilnehmer/innen begehrt waren. Als Christopher Sachse (Richter in Hamburg) an mir vorbei in die große Veranstaltungshalle ging, hob ich zum Trinken das Glas Sekt in meiner Hand, in der Hoffnung, ungestört bleiben zu können. Besonders nett war die Begegnung mit einer Oberstaatsanwältin, die mich am Essenszelt (wartezeitverkürzend) neben sich vorließ, da ich kurz darauf zur Beobachtung des Sonnenuntergangs wieder aufbrechen wollte.










Weimar hat architektonisch und kulturell einiges zu bieten. Es ist ein Ort, an dem ich mich sofort aufgehoben und wohlfühle. An meiner Unterkunft für zwei Tage (Villa Ingrid) war überhaupt nichts zu beanstanden. Die Stadt hat zudem ein paar Ecken, die pragmatisch geprägt sind. Dort stößt man auf Dinge, die möglicherweise für das eigene Zuhause relevant sind, wie dieser einmalige rote Pirelli-Reifen, der mir auf Nachfrage geschenkt wurde und den ich kreativ verwenden möchte. Am 15. April las ich Nachrichten über die geduldete Rettung des Buckelwals in der Ostsee, was mich erleichtert und glücklich stimmte. Weimar hinterließ insgesamt einen gepflegten, kultivierten und unkomplizierten Eindruck, was eine Wiederkehr wahrscheinlich macht. 








„Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können.“ Nietzsche







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