Das kriminelle Treiben der Staatsanwaltschaft Berlin


„Sehr geehrte Damen und Herren,

wie erbärmlich und verkommen es bei der Staatsanwaltschat Berlin unter der ehemaligen Leitung von Jörg Raupach (jetzt Ingrid Jaeger) zugeht, zeigt sich an dem eingangs bezeichneten Verfahren, das unter keinem denkbaren Umstand geführt werden dürfte, da es sich um ein Privatklagedelikt handelt, das ersichtlich Art. 5 Abs. 1, konkret S. 2 und 3 GG in Verb. mit § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG unterfällt. Die vermeintlich Betroffenen sind, sofern sie in den beanstandeten Äußerungen eine Persönlichkeitsverletzung (wie nicht) erkannt haben, angehalten, im Wege der Unterlassung vorzugehen. Da die Äußerungen im Internet auffindbar sind, also einem Massenmedium, liegt die alleinige Zuständigkeit für die Beurteilung des Sachverhalts bei der Pressekammer am Landgericht Berlin II.

Im vorliegenden Fall, und weil die Staatsanwaltschaft Berlin nicht ihre Griffel von mir lassen kann, da sie offenbar so sehr getriggert ist, dass sie mir zu Ehren ihre wichtigsten Dienstmaximen ausblendet und aufgibt, führt die Spezialabteilung 288 der Staatsanwaltschaft Berlin, zuständig für Sexualstrafsachen und Jugendschutzsachen, ein Ermittlungsverfahren gegen mich, was eine besonders schwere Form von Amtsmissbrauch darstellt.

Die Abteilung 288 wird von Petra Lemke geleitet. Als Hauptabteilungsleiterin hat sie den Amtsmissbrauch gegen mich im Wesentlichen zu verantworten.

Die ihr unterstellte Staatsanwältin Reck, die meint, weder ihren Vornamen (Anja) nennen noch ihre telefonische Durchwahl angeben zu müssen, hätte den Vorgang unter Verweis auf den Privatklageweg gem. § 170 Abs. 2 StPO einstellen müssen.

Bis heute ist hier keine Einstellungsbenachrichtigung eingegangen. Stattdessen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin (perfide, sachwidrig und nur um sich untereinander abzusichern), in dem mitgeteilt wird, dass keine „Verfolgung Unschuldiger“ vorliege, was zunächst eine entsprechende Strafanzeige von mir vorausgesetzt hätte, die es aber nicht gibt.

Sie bei der Staatsanwaltschaft Berlin sind ein dermaßen verblödeter, unfähiger und krimineller Haufen, dass man sich angesichts der fehlenden fachlichen Expertise sowie dem extremen Mangel an Respekt vor Recht und Gesetz nur noch übergeben möchte.

Dass sich eine für den Dienst des Staatsanwalts offensichtlich ungeeignete Person wie Anja Reck hinter der Behördenanonymität verstecken möchte, verwundert dabei nicht. Daraus wird jedoch nichts, denn der vollständige Name dieser Person konnte zweifelsfrei in Erfahrung gebracht werden und wird auch in öffentlicher Berichterstattung Erwähnung finden.

Dabei gehen Sie sogar über Leichen und würden selbst dann nicht vor rechtswidriger, politisch motivierter Strafverfolgung zurückschrecken, wenn der oder die Verfolgte Gefahr läuft ernsthaft psychisch und körperlich zu erkranken. So verhalten sich skrupellose, völlig abgestumpfte und moralisch missratene Psychopathen, die nichts können außer Schaden anrichten. Deswegen strömen genau diese Charaktere in Positionen, die ihnen in einem funktionierenden Rechtssystem verboten sein müssten.

Dass die wichtige Kontrollinstanz — hier: die Generalstaatsanwaltschaft Berlin — nicht funktioniert, ist ein zusätzliches Desaster.

Ich rate Ihnen hier und heute in aller Deutlichkeit, aus dem Leben Unschuldiger zu verschwinden.

Die Pressekammer (ZK 27) informiere ich über Ihren inzwischen krankhaften Wahn, das Strafrecht nicht ultima sondern prima ratio anzuwenden.”



Das kriminelle Treiben der Staatsanwaltschaft Berlin geht im vorliegenden Fall ganz wesentlich von der Staatsanwältin Anja Reck aus, Abteilung 288 der Strafverfolgungsbehörde. Geschützt wird dieses Verhalten von Staatsanwältin Petra Lemke (Leiterin der Abteilung 288), sowie von der neuen Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin, Ingrid Jaeger

Im Namen der Kontrollinstanz (Generalstaatsanwaltschaft Berlin) verantwortlich sind Margarete Koppers und Simone Herbeth, die sich mit obigem Anschreiben konfrontiert sehen.


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