CSD-Statement von Barbara Slowik Meisel
Im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 29.07.2026 im Abgeordnetenhaus äußerte sich Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erstmals ausführlich zu dem Terroranschlag auf den Christopher Street Day 2026 in ihrer Stadt. Ihre relevantesten Worte sind hier wiedergegeben.

Berlin, 29.07.2026, Abgeordnetenhaus von Berlin
Hinweis: Für den optimierten Lesefluss sind Füll- und Überleitungswörter überwiegend weggelassen bzw. bereinigt.
„Für mich ist es die erste Möglichkeit, mich [hier] öffentlich zu äußern.
Die Betroffenheit in der Polizei Berlin ist groß... die ist bei mir groß. Dass unsere Gedanken bei den Angehörigen sind, bei denen, die die Krankenhäuser verlassen haben, die auf dem Weg der Genesung sind, das ist selbstverständlich. [Äußert Genesungswünsche]
Jede Polizei will soetwas verhindern. Einen Anschlag, einen Angriff auf Unschuldige, auf schutzlose Menschen, das ist das, wofür wir wirklich jeden Tag hart arbeiten. Daran setzen wir alles, was wir können. Das ist unser Auftrag, das ist unsere sehr hohe intrinsische Motivation.
Es ist uns nicht gelungen.
Und das müssen wir hier so ganz klar sagen.
Wir werden das nicht beschönigen.
Da gibt es auch nichts zu beschönigen.
Es ist uns nicht gelungen, und das trifft mich und unsere Kollegen ins Mark.
Und das, obwohl die Kolleginnen und Kollegen, die im Vorfeld mit dem Tatverdächtigen befasst waren in der Polizei, mit Hochdruck, mit viel Engagement und mit viel Professionalität an dem Fall gearbeitet haben. [Spricht die erwarteten Ermittlungen u.a. durch BKA und Generalbundesanwalt an]
Was ich Ihnen zusagen will und kann, und ich finde das sind wir Ihnen allen, aber vor allem auch den Menschen in der Stadt Berlin schuldig, das ist maximale Transparenz.
Wir werden nichts beschönigen, wir werden nichts hinterm Berg halten. Das ist selbstverständlich, und ich bin froh, das in so einem Rahmen erklären zu können. Ob wir Sie überzeugen können, dass wir aus unserer Sicht alles getan haben, das ist eine andere Frage. [Bedankt sich für den Rahmen und den Raum, der ihr und der Polizei gegeben werden, da komplexe Zusammenhänge nicht in kurzen/kleinen Pressestatements erklärt werden können]
Wie gehen wir mit Gefährdern um?
Allgemein — aber auch ganz konkret.
Der Umgang mit Gefährdern ist bundeseinheitlich aufgesetzt. Die Definition ist bundeseinheitlich. Es gibt einheitliche Grundkonzepte, die dann ausgeschärft werden in den jeweiligen Ländern, so auch in Berlin. Der Begriff ist definiert. Grundlage ist das Radar-iTE. [Standardisiertes Instrument der deutschen Polizei zur Risikobewertung von bekannten islamistischen Gefährder]
Wie geht es dann weiter, wenn jemand als Hochrisikofall klassifiziert wurde?
Das ist auf jeden Fall erfolgt, da will ich gerne konkret sein, am 13.05.2026, unmittelbar nach Haftentlassung.
In der Abteilung TE Terrorismusbekämpfung, das ist eine neue Einrichtung, haben wir einen Bereich, der ausschließlich für das Gefährdermanagement zuständig ist, als ein Ausfluss aus Anis Amri.
Das sind hochspezialisierte Kolleginnen und Kollegen, die dort ausschließlich mit der Frage befasst sind: Welche Maßnahmen sind bei dem einzelnen Gefährder jetzt angebracht — sei er einfach eingestuft, sei er als Hochrisikofall eingestuft? Es ist immer eine hochindividuelle Bewertung, welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden müssen. Und dazu gehört natürlich auch die Betrachtung im GTAZ, wo dann — im Maximalfall, der allerdings nicht immer gegeben ist — bis zu 40 verschiedene Behörden ihr Know-how einbringen. [GTAZ = Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum]
Und diese Kolleginnen und Kollegen sind wirklich hochprofessionell. Das ist sozusagen ihre tägliche Arbeit auf der Basis bundesweiter Standards. Und das möchte ich auch noch einmal betonen: Wir haben hier wirklich so gearbeitet, wie bundesweit gearbeitet wird. Das ist keine spezielle Arbeitsweise des Landes Berlin.
Wir haben gearbeitet, und darauf möchte ich einen Blick lenken, vor dem Hintergrund einer Gerichtsentscheidung, die lautete, dieser junge Mann ist in Freiheit zu entlassen. Das war der Hintergrund, trotz dieser GTAZ-Bewertung. GTAZ-Bewertung gab es ja schon vorher.
Wenn jemand aus der Haft entlassen wird, dann arbeiten wir mit einer speziellen Aufbauorganisation und haben ihn ganz stark im Blick. Wir nehmen ihn intensiv in Maßnahmen. Das ist Alltag und das kostet viele Kräfte, aber das ist so bei uns.
Wenn so jemand auf das öffentliche Straßenland von Berlin tritt, dann nehmen wir ihn ganz eng in den Blick. Dann wird das ganze Instrumentenset von langfristigen Observationen genutzt.
Natürlich gab es Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung. Natürlich kann man daraus auch ableiten, wo sich jemand aufhält. Natürlich gab es verbaute Technik, natürlich gab es Kontaktgespräche und vieles mehr.
Und daraus ergibt sich dann, und so arbeiten wir eben in diesem Gefährdungsmanagement, immer wieder ein Check. Was sehen wir da?
Und hier bin ich jetzt wirklich auf dem schmalen Grat. [Wegen der laufenden übergeordneten Ermittlungsarbeit u.a. des Generalbundesanwalts] Ich darf Ihnen hier nicht konkret sagen, was wir da alles gesehen und nicht gesehen haben. Ich kann es nur pauschal sagen: Wir haben auf jeden Fall nichts, aber auch gar nichts gefunden, was uns zu einer Prognose gebracht hätte, dass wir entweder eine Voraussetzung für eine Fußfessel, oder gar für eine Präventivhaft gehabt hätten.
Und auch in anderen Feldern sind es hohe Hürden, die die Gerichte für Unterbringungsgewahrsam haben. Das führt dazu, dass wir mittlerweile eine extra kleine Einheit in der Schutzpolizei ausgebildet und eingerichtet haben, um noch besser in der Überzeugung zu sein, in deutlich konkreteren Fällen überhaupt einen Gewahrsam zu bekommen.
Es wird dann ja auch geäußert, aber doch vor einem CSD, aber doch vor einem CSD, da muss man doch [z.B. Gefährder] rund um die Uhr begleiten. Eine Begleitung rund um die Uhr, auch das, wenn sich individuell dafür Hinweise ergeben, dass sie erforderlich ist, machen wir.
Das bindet ungefähr die Hälfte der Kapazitäten, die Berlin hier hat.
[Nimmt Bezug auf Berufskollegen in Hamburg, der ebenfalls bestätigen, dass Rund-um-die-Uhr-Begleitung eine kurzfristige Maßnahme sein kann, aber keinesfalls langfristig und auch nur, wenn man sehr klare, konkrete Hinweise hat, dass es womöglich zu einer Straftat kommen könnte.]
Wie gesagt, die Frage vor einem CSD.
Wir haben einmal gesehen, dass der Täter mit einer Art Schusswaffe vor die Tür getreten ist. Wir haben sofort einen Durchsuchungsbefehl beantragt und haben sofort durchsucht. Es war eine Spielzeugwaffe.
Sobald wir den geringsten Hinweis haben, arbeiten wir. Und ich möchte Sie auch nochmal zurückführen ins Jahr 2018. Da haben wir einen Gefährder in Präventivhaft gebracht, über die Zeit des Halbmarathons, weil wir dort Auffälligkeiten gesehen haben. Bestimmte Auffälligkeiten auf konspiratives Verhalten. Und das hat uns bewogen, diesen Menschen über den Halbmarathon in Haft zu nehmen. Aber es setzt eben voraus, dass wir Hinweise haben.
Wir hatten kurz davor [vor dem CSD] das Motzstraßenfest. Wir hatten kurz davor den Karneval der Kulturen. Wir werden bald einen Rave haben. Das ist Berlin. Und wir werden nie einen Richter finden, der uns sozusagen alle zwei, drei Wochen jemanden in Präventivhaft bringt.
Ganz deutlich entgegentreten möchte ich der Aussage, die ich oft gelesen habe, Berlin hätte das [vorbeugende Maßnahmen] aus Ressourcengründen gelassen oder hätte was verändert [z.B. am Sicherheitsstandard].
Wir haben Maßnahmen angepasst, erst intensiv, dann punktuell.
Wir haben diesen Mann überhaupt nicht aus dem Blick gelassen, in keiner Weise.
Und schon gar nicht aus Ressourcengründen. Einen Hochrisikogefährder lassen wir nicht aus Ressourcengründen aus dem Blick. Aber: Ressourcen sind immer endlich.
Wenn wir [Dauerüberwachung/Begleitung] vorhätten, bräuchten wir eine dreistellige Zahl an Menschen, wenn wir 24/7, 365 Tage nur das tun wollten [in diesem Thema Terrorismus/ Gefährdung, bitte nicht nur auf Islamisten runterbrechen]. Das wäre auch nicht sinnvoll. Es wäre nicht zielführend, denn Observation hat eine ganz andere Zielrichtung. Observation hat das Ziel, ebenso eine Datengrundlage zu schaffen, Bewegungsbilder zu erkennen.
Und ich muss dem ständigen Vertreter des Leiters des LKA mal vorgreifen. Er hat immer das wunderbare Beispiel, dass wenn jemand [ein Verdächtiger] in den Bus steigt, ist der Observant im Auto dahinter, und würde zum Beispiel eine Tat in einem Bus nicht verhindern. Eine Observation dient nicht zwingend dazu, in den Arm zu fallen bei der Tat und ist deswegen auch kein Allheilmittel, wenngleich wir es intensiv nutzen.”
[Übergibt an den stellvertretenden Leiter des Landeskriminalamts.]
︎︎︎Aufzeichnung der Sitzung vom 29. Juli 2026
Berlin, am 1.8.2026
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