Eine weitere Delikatesse: Die Berliner Landesjustiz und ihr bemerkenswerter Umgang mit Menschen, die durch ihre Entscheidungen geschädigt wurden.


In der düsteren Welt der Berliner Landesjustiz, wo Recht und Gerechtigkeit oft nur Fassade für Machtspiele und Intrigen sind, finden Gestalten wie Dr. Rahel Eissing und Dr. Katharina Saar als geradezu archetypische „Gerichtsteufel“ statt. Dieser Begriff fasst treffend zusammen, was ihre Aktivitäten und Netzwerke ausmacht: eine bedrohliche Präsenz, die hinter der Fassade des Rechtsstaatlichkeitsanspruchs lauert, bereit, ihre Interessen und die ihrer Verbündeten auf Kosten der Rechtsuchenden durchzusetzen. In einem alarmierenden Fall (sicherlich einer von vielen mit hoher Dunkelziffer), der die finsteren Seiten der sogenannten Rechtsprechung offenlegt, zeigt sich, wie Dr. Eissing und Dr. Saar, unterstützt von der stellvertretenden Gerichtspräsidentin Dr. Teschner, ihre Macht missbrauchten, um einen Justizkritiker systematisch niederzudrücken und zu zersetzen. Dieser Kritiker, der es wagte, Missstände im Justizsystem offen anzusprechen, wurde gezielt durch Lügen und Falschdarstellungen diffamiert und schließlich vom gesamten Gerichtsapparat Tegeler Weg ausgeschlossen. In einem bösartigen Versuch, seine rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten zu unterbinden, wurde das gegen das Aussperren gerichtete Eilverfahren von der Justiz selbst sabotiert. Nun muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über diesen Fall entscheiden, während das Hauptsacheverfahren seit dem 19. August 2024 beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin als Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

https://gerichtsteufel.de/

Ein zentrales Thema der Auseinandersetzung mit den “Gerichtsteufeln” war die hartnäckige Kontaktaufnahme des Rechtsuchenden mit Richterin Dr. Saar (ein einzelner Gesprächsversuch im Gericht und mehrere aufeinanderfolgende Telefonversuche), deren Fehlentscheidung ihn über 3.000,00 EUR kostete. Der Rechtsuchende forderte beharrlich, in den Zustand zurückversetzt zu werden, der ohne das schädigende Ereignis für ihn gegolten hätte. Doch Dr. Saar zeigte sich uneinsichtig und verweigerte die geforderte Wiedergutmachung. Sie schien nicht zu verstehen, dass Menschen eher zur Zahlung bereit sind, wenn der Anspruchsinhaber konsequent Druck ausübt, anstatt sich nur sporadisch zu melden. Menschen, die für ihr Recht auf Wiedergutmachung einstehen, werden dabei oft wie lästiges Ungeziefer behandelt und pathologisiert. Die Richter, die offenkundig Schaden angerichtet haben, möchten mit ihrem Fehlverhalten und den daraus resultierenden Schadensereignissen nicht konfrontiert werden. Auch die damalige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Standort Littenstraße, Ludgera Selting, zeigte wenig Interesse daran, sich mit der Not von durch die Justiz geschädigten Menschen zu befassen. Ebenso der ehemalige und mittlerweile pensionierte Präsident des Kammergerichts Berlin, Dr. Bernd Pickel. Sie legten den Vorgang gelangweilt zur Seite. Zuletzt verweigerte das Land Berlin jede Form der Wiedergutmachung, demzufolge auch die Zahlung in Höhe von 3.000,00 EUR. Für den Rechtsuchenden war dies nicht das einzige Schadensereignis. Aufgrund paralleler Fehlentscheidungen zu seinen Lasten, die mühselig in höheren Instanzen korrigiert werden mussten oder noch müssen, wiegt jeder Fall – so auch der Verlust von 3.000,00 EUR – besonders schwer. Es ist ein Strudel aus permanentem Liquiditätsabfluss entstanden, für den die Schädiger in Amt und Würden nicht aufkommen möchten, was an Armseligkeit kaum zu übertreffen ist.

“Sehr geehrte Frau Saar, mir liegt Ihr E-Mail-Austausch mit Frau Eissing vom 08. Dezember 2022 vor, den ich mir durchgelesen habe. Sie können von Glück reden, dass ich schweigsam bin und die redseligen Ausführungen des Herrn K. über Ihr „sonstiges Verhalten“, die mir ungefragt mitgeteilt wurden, niemandem weitergebe. Sie hingegen lassen in Bezug auf mich und meine Persönlichkeit jeglichen Anstand und Respekt vermissen. Der Austausch vom 08. Dezember 2022 zwischen Ihnen und Frau Eissing, so deutlich teile ich es Ihnen mit, ist unmenschliches Kakerlakenniveau.”

[Interne Anmerkung]: Über das konstruierte Hausverbot, an dem vornehmlich Dr. Eissing, Richter der 27. Kammer, die dortige Urkundsbeamtin Sandra Lefild und die Vizepräsidentin Dr. Teschner beteiligt waren, wird noch ergänzend berichtet werden. Die Aufarbeitung ist gerade erst im Gange, nachdem am 19.08.2024 Verfassungsbeschwerde zum VerfGH erhoben wurde.


*Der Name "Dr. Scheissing" versteht sich als Wortspiel, das auf eine abwertende Weise verwendet wird, um jemanden zu beschreiben, der "Scheiße erzählt" – also Unwahrheiten oder Unsinn verbreitet. Es handelt sich um eine absichtliche Verfremdung des Namens "Eissing".

Der Berichterstatter geht mittlerweile davon aus, dass es sich bei Richtern wie diesen um das ekelhafteste Pack handelt, das der deutsche Drecksstaat –bestehend aus Politik, Verwaltung und Justiz– zu bieten hat.




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