Ab ins Wochenende (Kurzüberblick)


Prozessuales

Der Berichterstatter vertritt in einem Zivilverfahren ein Mitglied seiner Familie, das bei einem Einkauf in einem höherwertigerem Möbelgeschäft Opfer unzureichender Stolperfallensicherung wurde. Eine über 20 cm hohe Kante im Obergeschoss des Geschäfts, die optisch so gut wie nicht gesichert war, führte zum Tritt ins Leere und folglich zu einem schmerzhaften Sturz. Der Schreck und das Fallgeschehen nebst starker Schmerzen ließen ein Foto der Unfallstelle außer Acht geraten. Vor Gericht wurde es, da die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhoben wurde, nicht gerade einfach. Die Gegenseite klebte die Unfallstelle nach dem Sturzgeschehen sauber ab und behauptete, dieser Zustand hätte schon ewig existiert. Der Prozess zog sich, Kurioses kam zum Vorschein, das der Berichterstatter verwerten konnte. Die Beklagte GmbH und ihre Versicherung präsentierten plötzlich zwei Zeugen, obwohl nur ein Mitarbeiter Zeuge des Geschehens war. Die Klägerin und *ihr Prozessbevollmächtigter (Berichterstatter) hielten dagegen.

Die Klage wurde im Juni 2021 (!) erhoben. Die Beklagte rechnete damit, das Unfallopfer prozessual zermürben zu können. Letztlich war es aber die Beklagte, die zermürbt wurde. 

Nun zeichnet sich das Ende des Prozesses auf Basis einer Einigung ab. Die Gegenseite hat mithilfe des Gerichts ein Angebot getätigt, das der Berichterstatter noch verbessern und verfeinern konnte. Die Beklagte wollte nämlich nicht für die Gerichtskosten aufkommen, und nach Ansicht des Berichterstatters fehlte das gewisse Etwas:

“Die Klägerin begrüßt den auf Einigung gerichteten Vorstoß, möchte und kann diesem aber so noch nicht zustimmen. Grundsätzlich ist klarzustellen, dass nicht die Klägerin zu beweisen hat, dass der Boden in der XXX Filiale XXXstraße zum Zeitpunkt des Sturzes nicht sichtbar abgeklebt war. Die bislang erfolgten Versuche der Beklagten, diesen Nachweis zu erbringen, laufen ins Leere. Die Klägerin und auch *ihr Prozessbevollmächtigter sind nicht in Eile, sie werden ihr Wissen jederzeit reproduzieren und auffrischen können, sollte dies erforderlich werden. Die Klägerin hatte auch bereits die Berufung angekündigt, sollte die Richterin auf die irrwitzige Idee kommen, den schauderhaften Märchen der Beklagten zu glauben. Sollte ein „Zeuge“ gehört werden, der zum Zeitpunkt des Sturzes nicht mal anwesend war, und sollte dieser einen ordnungs- und pflichtgemäßen Absicherungszustand der hohen Kante „bezeugen“, würde a) das Gericht damit seinen Tiefpunkt erreichen, b) die Klägerin Strafanzeige gegen den Zeugen stellen.

Die Beklagte spielt auf Zeit, Mürbemachen, Unlust, Wissensverlust. All das sind primitive und durchschaubare Methoden Schuldiger. Dieses Spiel wird die Klägerin nicht mitspielen.

Generell decken sich die XXX € mit den Vorstellungen der Klägerin. Nicht akzeptabel ist die Aufhebung der Kosten gegeneinander. Die Beklagte wird die Gerichtsgebühren für dieses unwürdige Spektakel übernehmen wollen (bereits zugestimmt). 

[...] auch wird der Prozessbevollmächtigte der Beklagten froh sein, sein Untermindestlohndasein abkürzen zu können.

Die Beklagte wird auch 100,00 € extra zahlen wollen, damit die Geschädigte und *der Berichterstatter gemeinsam zu Abend essen und sich von der Strapaze mit der Beklagten erholen können” -> bereits zugestimmt, im Gegenzug soll eine Google Rezension gelöscht werden

Die Abwicklung des Prozesses geht nun voran.

Wäre der Berichterstatter doch nur 8 Jahre früher auf seine (neue) Berufsleidenschaft gestoßen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass er in einer Reihe mit Johann Schwenn, Gerhard Strate und Gunter Widmaier stehen würde.

Es muss gegenwärtig und auch künftig Menschen geben, die furchtlos unehrliche Prozessparteien, sowie den größten und stärksten Gegner – die deutsche Justiz – rasieren.

Kirchliches

Das ist aber komisch, dass eine der ehrlichsten Kirchengemeinden Berlins (wer die Geschichte mitverfolgt, kennt sie) von der zuständigen Bauaufsicht nachgewiesen bekommt, rechtswidrig Umbauten an einem (weiteren) Gebäude im Gemeindebesitz getätigt zu haben. Die Kirchengemeinde, die bereits in einem früheren Fall im Rahmen des Ämterbeteiligungsverfahrens nachlegalisieren musste, ist nun erneut gehalten, behördliche Auflagen zu erfüllen. Eine illegitim angelegte Terrassenkonstruktion wird unter Beachtung und Erfüllung von Auflagen erhalten bleiben können, dem Untergeschoss des Hauses wird allerdings dauerhaft die Wohnraumnutzung entzogen werden, da der Raum nicht die gesetzlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung erfüllt. Das wussten zwei Berufsarchitekten, die Geld für aufwändige Genehmigungsverfahren sparen wollten, selbstverständlich nicht. Zumal es mit den Wohnraumkriterien um Untergeschoss ohnehin schwierig geworden wäre. Da baute man lieber heimlich, still und leise und unter Aussparung behördlicher Zusagen um. Im Vertrag schrieb die Kirchengemeinde allerdings, dass (und damit beginnt der Vertrag) von oben bis unten 1 Wohnung vermietet wird zzgl. zweier gewerblich genutzter Räume im Erdgeschoss. 

Gemeint ist die Gemeinde, die sich verbittet “Pinocchiogemeinde” genannt zu werden.

Achso.

Apropos Lügen: Die wichtigste Gesetzmäßigkeit vor Gericht

Wer besser lügen kann, ist vor Gericht angesehener.

AfD-Wahlhelfer Joachim Gauck, Bundespräsident a.D.

Berliner Zeitung: Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck ruft dazu auf, das neue Bündnis Sahra Wagenknecht ebenso zu bekämpfen wie die AfD – „um unsere offene und liberale Gesellschaft zu verteidigen.“

Wer hat diesem antidemokratischen Trottel ins Gehirn gesch...?

Mindestens ein gesichtetes Mitglied der Letzten Generation schreibt auf X

“Genauso wie Hamas für ein freies Palästina kämpft, kämpfen wir für Klimagerechtigkeit. Wir aber kämpfen gewaltfrei.”

Wer hat KlimaTilo ins Gehirn gesch...?

Urlaub des Berichterstatters

Im Ostseebad Ahlbeck, wie unschwer zu erkennen ist:
Berlin, am 27.10.2023 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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