Hochwertige Zeugen bei der Polizei Berlin und auf Ladung der Abteilung 215 des Amtsgerichts Charlottenburg; Räumungsklage eines Berliner Bauprojektentwicklers gegen zwei arglose Menschen; Beweisaufnahme am 21. Juni 2023


“Sie sah sehr ungepflegt aus. Ich wusste nicht, was ich davon halten sollte. Sie schrie in der Nacht und am Tage, auch auf dem Balkon [...] weil sie psychisch krank sei und dann hat sie laut das Lied “Alle meine Entchen gesungen” [...] Sie war auch so ungepflegt.”


Ein Großteil der vollständigen Zeugenaussage ist dem untenstehenden Bild zu entnehmen. Die Menschen, um die es dort geht, die wissentlich falsch wie psychisch Kranke und Asoziale dargestellt werden, sind hier persönlich bekannt. Es wird ein völlig falsches Bild von ihnen gezeichnet, das mit der Realität nichts zu tun hat. Beide sollen als gemeinschaftlich Beklagte von einem Berliner Bauprojektentwickler aus ihrer Wohnung in Berlin-Wilmersdorf geräumt werden. Lediglich zutreffend ist, dass die betroffene Frau (eine kluge und gebildete Akademikerin) einen schwer deformierten Unterarm hat und über längere Zeit an einem Schmerzsyndrom litt, wodurch es unregelmäßig (aber nachweisbar nicht in der Fülle und Intensität wie mit zahlreichen zu Gericht gereichten Lärmprotokollen behauptet) zu unkontrollierbaren Schmerzschreien kam. In der Gegenwart kommen die Schmerzschreie schon seit geraumer Zeit nicht mehr vor, “ausgewählte Zeugen” und nicht berufsintegere Anwälte behaupten jedoch das Gegenteil. Die Zeugenaussage, so sie nicht bereits menschenverachtend genug ist, enthält weitere zahlreiche Falschbehauptungen, u.a. ist von Möbelrücken und Möbelschlagen die Rede; beides hat sich in der Realität nicht ereignet. Auch stinkt es in der Wohnung nicht nach Urin, die “Zeugin” war noch nicht einmal persönlich in der Wohnung der Beklagten. Das Lied “Alle meine Entchen” ist den Beklagten, die keine gebürtigen Deutschen sind, nicht bekannt.

Mietparteien, die sich gegen eine einzelne Mietpartei zusammengerottet haben, sind zudem keine direkten Wohnnachbarn, sondern wohnen Etagen darunter oder darüber. Kurios ist nämlich, dass von direkten Nachbarn auf der selben Etage so gut wie keine Beschwerden geäußert wurden. Insgesamt besteht der Mietparteien-Mob aus 8 Einheiten, die auf ihr gemeinsames Ziel hinwirken, zwei arglose Menschen aus dem Haus in der Landhausstraße zu treiben, ganz im Sinne des Bauprojektentwicklers versteht sich. Mindestens eine der Mietparteien, die sich an der Vertreibung beteiligt, erledigt glaubhaften Aussagen zufolge Gartenarbeit für den Kläger, Hauseigentümer und zugleich Projektentwickler.

Das Amtsgericht Charlottenburg, vertreten durch die Richterin Lengacher-Holl, hat nun die gesamte Schar lügender Krähen (eine Krankenakte wollte noch niemand vorlegen oder öffnen, und auch keinen angeblichen Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden) als “hochwertige Zeugen” zur eventuellen Ladung vorgesehen. [Korrektur: wann die Zeugen gehört werden, steht nach nunmehriger Information durch die Beklagten nicht fest].

Eine Justiz, fest in der Hand reicher Klageparteien. Rechtsprechung aufgrund politischer Vorgaben, Urteile gemäß Absprachen aus dem Hinterzimmer. Gute Beziehungen zum Gerichtspräsidenten oder der Gerichtspräsidentin verhelfen einer Klage ebenfalls zum Erfolg.

Nach den hier gesammelten Erfahrungen ist das Amtsgericht Charlottenburg ein Umschlagplatz für Fehlurteile. Besetzt mit Richterinnen und Richtern, die straffrei Recht brechen und beugen können.

Beteiligte Richter und Amtsträger
Kirsten Lengacher-Holl (Richterin am Amtsgericht Charlottenburg), Peter Penshorn (Richter am Amtsgericht Charlottenburg)


Die zuständige Richterin wurde mit Schreiben vom 03.04.2023 u.a. gebeten, den Termin für die Beweisaufnahme preiszugeben, was bis heute nicht (direkt) passiert ist. Gleichzeitig wurde gefragt:

“Ich weise darauf hin, dass (im nächsten Leben) Sie es sein könnten, auf die sich mehrere Mietparteien mit böser Absicht eingeschossen haben. Wie wehren Sie sich dagegen, wenn unwahr über Sie behauptet wird, dass Sie (unregelmäßig) das ganze Haus zusammenschreien, obwohl dieser Vorwurf in der Realität gar nicht zutrifft? Was erklären Sie dem Richter oder der Richterin in der Beweisaufnahme, wenn 8 Krähen auf einen wehrlosen kranken Vogel einhacken?”

Auch darauf wollte die vermieterfreundliche Richterin keine Antwort geben. Beim Gerichtspräsidenten wurde nachgehakt, woraufhin sich der zur bewusst falschen Rechtsauslegung neigende Richter Peter Penshorn schriftlich zurückmeldete (er übernimmt Verwaltungsaufgaben im Gericht) und mitteilte:

“Ihr Schreiben vom 03.04.2023 ist offenbar versehentlich (wohl wegen vorrangiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fortsetzung des umfangreichen Verfahrens) übersehen worden, befindet sich nun aber in der Bearbeitung.”

In der Akte, die von den Beklagten noch einmal vollständig gesichtet wurde, soll sich ein Vermerk der Richterin Lengacher-Holl befinden, mit dem diese die Geschäftsstelle anweist, keine Terminauskünfte zu erteilen. Es wurde schriftlich nachgefragt:

“Sehr geehrte Frau Lengacher-Holl, trifft es für das vorbezeichnete Verfahren zu, dass seitens des Gerichts, ausgeführt durch Ihre Abteilung, ein Vermerk zu den Akten gefügt wurde, in dem es heißt, dass bei Anfragen zu Terminierungen keine Auskunft erteilt werden soll? [...] Es gibt derzeit keine logische Erklärung darüber, auf welcher Grundlage Richter/innen davon ausgehen, Anfragen der interessierten Öffentlichkeit, die öffentlich abgehaltene Gerichtstermine einschließen, nicht beantworten zu müssen! Ich mache darauf aufmerksam, dass Gerichtsverhandlungen öffentliche Plätze sind, die jedermann offenstehen. Deswegen ist auf Nachfrage auch Auskunft über Verfahrenstermine zu erteilen. Sie betreiben keine Geheimverfahren und erst recht keine Verfahren, an denen die Öffentlichkeit nicht teilnehmen dürfte! Das Mitverfolgen von Verhandlungen ist die einzige Möglichkeit der Bevölkerung, Kontrolle über Richtertätigkeiten, Verfahrensabhandlungen und Urteilsfindungen auszuüben. Sie gehen nicht ernsthaft davon aus, dass Sie die Bevölkerung, in deren Namen Sie angeblich Recht sprechen, ausgrenzen können! Erteilen Sie die Auskunft bitte bis spät. 14. April 2023 an meine Adresse. In dem Verfahren erstaunt es übrigens, dass eine Frist am Ostermontag abläuft.”

Peter Penshorn lässt mitteilen: “Ein Vermerk mit dem von Ihnen geschilderten Inhalt ist, soweit ersichtlich, nicht Bestandteil der Verfahrensakte.” Die Bemerkung “soweit ersichtlich” ist das schwarze Loch, das die Wirklichkeit verschluckt. Bezüglich der Terminierungen und etwaigen richterlichen Mitteilungspflichten teilt Penshorn mit “[...] ,denn die Wahrung und Handhabung des von Ihnen zitierten und in § 169 GVG geregelten Öffentlichkeitsgrundsatzes unterfällt der richterlichen Unabhängigkeit.” Übersetzt heißt das: Richter können (wieder) machen, was sie wollen. Auch jenseits der Rechtsordnung. Was macht denn jemand, der in Köln lebt und an der Beweisaufnahme mit dem anonymen Datum teilnehmen möchte? Nach Auffassung der Abteilung 215 jeden Morgen den Aushang im Gericht studieren oder (im übertragenen Sinne) den Wachmann bestechen, damit dieser eventuell geneigt ist, Auskünfte zu erteilen. Für den Kölner Prozessbeobachter heißt das: jeden Morgen um 02:00 Uhr aufstehen, mit dem Nachtzug nach Berlin fahren, das Amtsgericht Charlottenburg aufsuchen und die Aushänge studieren. Bis zum 21. Juni 2023, an diesem Tag wird der Kölner endlich fündig werden und er kann sein tägliches Reisen einstellen.

Der Prozess wird am 21. Juni 2023 fortgesetzt.




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“Das Leben ist ziemlich erschreckend; ein einfacher Blick auf unsere völlig schwache Position im Universum sollte uns erschaudern lassen. Oft sind wir jedoch aus gutem Grund von dieser Erkenntnis abgelenkt. Aber ein ungeschminkter Schock, ein Moment des plötzlichen Schreckens, der uns ein erschreckendes Bewusstsein der Zerbrechlichkeit aufzwingt, kann genau das Richtige sein, um uns zu orientieren. Er rüttelt uns aus unseren abgelenkten, verschwenderischen Träumereien in eine letzte Phase tiefen inneren Ernstes, von dem alle Schrecken harmlos abblitzen.”