Akteneinsichten zur persönlichen Lieblingszeit
Noch vor 5 Jahren, als der Berichterstatter ein Musikinstrument lernen wollte und sich mit seinem Lehrer verabredete, schlug der Musiklehrer überraschend die Uhrzeit 11:11 Uhr vor, was der Berichterstatter aufgrund von Aberglaube ablehnte. Denn wer diese Zahl einfach so benutzt, dem wird Unglück widerfahren – so der festsitzende Gedanke des Berichterstatters. Inzwischen wurde dieser Denkballast abgeworfen, mit der Orientierung an ein Zitat von Friedrich II. (Preußen): “Der Aberglaube ist ein Kind der Furcht, der Schwachheit und der Unwissenheit.”
Magische Uhrzeiten bzw. generell von der Norm abweichende Uhrzeiten sollten viel öfter genutzt werden, zum Beispiel für geschäftliche oder private Anlässe. Oder eben für Akteneinsichten.
Mit Schreiben vom 09. Juni 2023 genehmigte die Richterin am Kammergericht Schönberg die angefragte Akteneinsicht “Eine Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle ist nach telefonischer Absprache möglich und wird hiermit bewilligt”. Telefonisch abgesprochen wurde dann 11 Uhr 11 :-)
Bis zur Kantine im Kammergericht ist es ein (nicht ganz so einfacher) weiterer Weg aber für das entlegene kulinarische Kleinod und einen Latte Macchiato wird diese Wanderung gerne in Kauf genommen.
Nachdem alle Akten gesichtet sind, fertigt der Berichterstatter noch ein Foto vom berüchtigten Aktengurt an, den er bis heute nicht richtig bedienen kann. Aber er gibt nie auf.
Ein Verkündungstermin um 12:00 Uhr ist nicht weniger spannend, als der Rest seines Besuchs. Der Berichterstatter freut sich über die Freundlichkeit und Menschlichkeit des verkündenden Richters. Beide stehen im Saal, es geht um ein Video, dessen Löschung durch Google mit der Berufung angegriffen wird. Dem Berufungsführer wird Recht gegeben, das Video wurde zu Unrecht entfernt und muss wiederhergestellt werden.
Berlin, am 22. Juni 2023