In dieser Woche sollten wir (blöde) Fragen beantworten — bitteschön




ARD/ BR Presseanfrage vom 02.06.2026

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite für [...] und recherchiere im Moment zu den Ereignissen rund um die versuchte Rettung des Buckelwals „Timmy/Hope“.

Sie sind als Vertreter der privaten Rettungsinitiative aufgetreten, die von Karin Walter-Mommert finanziert wurde. Wir bitten Sie daher, entweder im Namen der Initiative zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen oder diese Anfrage für eine Stellungnahme an die Initiative weiterzugeben:

  1. Danny Hilse, auch bekannt als „danny.firstclass“, war bei der Rettungsaktion des Buckelwals stark involviert, obwohl er keine Erfahrung im Umgang mit Meeressäugern hatte. Warum wurde Danny Hilse in das Rettungsteam des Wals mitaufgenommen? Welche Aufgaben hat er übernommen?
  2. Auf welcher Grundlage kritisieren sie das am 07.04.2026 erstellte „Gutachten zu der Begutachtung des gestrandeten Buckelwals vor der Insel Poel“? Mit welcher Begründung behalten Sie sich eine „strafrechtliche Überprüfung“ des Gutachtens vor?
  3. Die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit von Forschung und Lehre sind beides im Grundgesetz verankerte Grundrechte. Auf welcher Grundlage weisen sie deutsche und auch dänische Forscher an, sich nicht öffentlich zu äußern? (Etwa bei der Frage, ob es sich bei dem auf Anholt gestrandeten Kadaver um den des Buckelwals „Timmy“ handelt.)
  4. Von mehreren Stellen ist der Vorwurf lautgeworden, dass es sich bei dem Transport des Buckelwals um Tierquälerei gehandelt habe, da der Wal beim Transport in der Barge, sowie beim Entladen verletzt und enorm gestresst wurde. Ihm sei damit unnötiges Leid zugefügt worden. Wie stehen Sie zu diesem Vorwurf?
  5. Sehen Sie sich in der Verantwortung für das Ableben des Wals?
  6. Hat sich die versuchte Rettung des Wals gelohnt?”

Instruktion und Antwortspiegel

1. Instruktionen

„Die beigefügte Stellungnahme ist ausschließlich im vollständigen Wortlaut, zusammenhängend, ohne Auslassungen, ohne sinnentstellende Verkürzungen und ohne manipulative Interpretationen zu veröffentlichen oder zu zitieren.

Meine Mandantschaft behält sich vor gegen jede Form von Falschzitaten sowie gegen jedwede tendenziöse, weglassende, unwahre oder verzerrte Berichterstattung presserechtlich vorzugehen.

Ausgangspunkt Ihrer „Ermittlungen“ ist offenbar eine E-Mail vom 15.05.2026, die lediglich an einen kleinen privilegierten Empfängerkreis gereicht wurde. Der Fragenkatalog basiert offensichtlich allein auf einer Fehlinterpretation dieser E-Mail.

Sie sprechen zum Beispiel von meiner Mandantschaft als „Vertreter der privaten Rettungsinitiative“. Auf welcher Grundlage diese Zuschreibung erfolgt, ist unklar. Es darf auf die journalistische Sorgfaltspflicht hingewiesen werden. Auch wenn Sie sich bisher nicht mit einem Presseausweis ausgewiesen haben, gehe ich davon aus, dass die Einhaltung dieser Sorgfalt außer Frage steht. Meine Mandantschaft steht zudem nicht stellvertretend für die „Initiative“ und ist nicht verpflichtet den Fragenkatalog weiterzuleiten.

An einer (namentlich) identifizierbaren (Verdachts-)Berichterstattung meiner Mandantschaft besteht kein öffentliches Interesse. Meine Mandantschaft agiert als Unternehmen der Privatwirtschaft, trifft eigenständige unternehmerische Entscheidungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko und ist einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt. [...]

Abschließend bitte ich Sie um Mitteilung, wo an welcher Stelle und im Rahmen welchen Formats die Berichterstattung geplant ist (Zeitpunkt).”

2. Antwortspiegel

Diese Stellungnahme ist zwingend verbunden mit den Instruktionen des anwaltlichen Schreibens vom 04.06.2026.

1. Die Personen, die an der Rettung mitgewirkt haben, wurden weder nach politischer Überzeugung noch nach persönlicher Lebensführung ausgewählt, sondern nach Werten, die der Rettungsaktion zuträglich waren. Im Wasser wurde zudem schlicht Manpower benötigt. Wie Sie den Livebildern vom 28.04.2026 entnehmen können, agierte das Rettungsteam im Wasser harmonisch und effektiv.

2. Die E-Mail vom 15.05.2026 hat diese Frage bereits vollständig beantwortet. Das Gutachten vom 07.04.2026 weist folgende zentrale Mängel auf: bloße externe Inaugenscheinnahme statt klinischer Diagnostik, keinerlei belastbare Untersuchung innerer Begebenheiten (insbesondere Organe), sukzessive Umdeutung identischer Vitalzeichen, methodisch unzulässige Schlussfolgerungen aus fehlender Bewegung trotz Sedimenteinbettung, Ausblendung operativer Rettungsoptionen, Ignorieren international anerkannter Literatur und moderner Strandungsprotokolle, interessenbelastete Mitwirkung späterer Nutznießer des Kadavers sowie kommunikative Konstruktion einer wissenschaftlich unhaltbaren Alternativlosigkeit.

Ferner ist festzuhalten, dass das mangelhafte „Gutachten“ offenbar in der Absicht erstellt wurde, ein Netz von Schutznormen für das notleidende Tier zu unterlaufen und eine Lebendbergung aus wissenschaftlichen Eigeninteressen für unmöglich zu erklären, was nach hiesiger Auffassung und rechtlicher Ausarbeitung durch den Lead meiner Mandantschaft strafbar sein dürfte nach Art. 6, 12 und 16 nebst Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG, i. V. m. §§ 1, 17 TierSchG, i. V. m. § 13 StGB (unterlassene Hilfe) i. V. m. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 sowie Abs. 2 Nr. 2 sowie § 7 Abs. 2 Nr. 13b lit. aa sowie §§ 71, 71a BnatSchG.

Das zuständige Ministerium von Dr. Till Backhaus sowie angebundene Behörden sind insoweit ihrer Pflicht aus dem Sach-, Rechts- und Tatsachenvortrag vom 13. April 2026 nachgekommen, was wir nachträglich ausdrücklich als richtig, sachgerecht und verantwortungsbewusst würdigen und anerkennen.

3. Ein mangelhaftes Gutachten zu erstellen und dieses einer breiten Öffentlichkeit als Expertise zu präsentieren, ist eine grobe methodische Fehlleistung und stellt eine Irreführung der Öffentlichkeit durch die Wissenschaft dar, die sich dadurch selbst diskreditiert.

Hätte der Wal ein Persönlichkeitsrecht (gehabt), wäre dieses durch die Verbreitung der Inhalte des „Gutachtens“ erheblich verletzt (worden) und hätte Unterlassungsansprüche begründet.

Die Frage zu 3.) unterstellt zudem fälschlich eine „Anweisung“ an deutsche und dänische Forscher, sich nicht öffentlich zu äußern. Die E-Mail vom 15.05.2026 enthielt lediglich die Bitte, keine voreiligen (!) Aussagen (Bspw. Vorfestlegungen) über das tote Tier zu treffen und Spekulationen zu unterlassen. Bereits die tendenziöse Fragestellung verfälscht den Aussagegehalt und suggeriert ein Interesse an der Verschleierung des Todes von Timmy/Hope, was hiermit ausdrücklich zurückgewiesen wird. Bei dem vor der Insel Anholt angelandeten Tier handelt es sich um den Buckelwal Timmy/Hope.

4. Von welchen Personen der Schiffscrews ein mögliches Fehlverhalten ausging, das Tierquälerei zur Folge hatte, ist Gegenstand einer noch nicht abgeschlossenen internen Untersuchung. Derzeit können hierzu keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.

Soweit Kritik dänischer Forscher, insbesondere von Peter Teglberg Madsen, laut wurde, ist festzustellen, dass dieser bis heute keine belastbaren Erkenntnisse zum konkreten Tier beigetragen hat. Gleichzeitig widerspricht er Wissenschaftlern, deren Expertise er angeblich selbst anerkennt, und hat sich ersichtlich nicht mit dem dokumentierten Aufenthalt des Wals in der Polnischen Ostsee seit Februar 2025 befasst, wo das Tier bereits einmal aus einem großen Fischernetz befreit wurde. Bezeichnenderweise befand sich der Wal zu diesem Zeitpunkt sogar auf einer Route, die aus der Ostsee herausführte.

5.–6. Diese Fragen verdienen keinerlei Befassung und werden als vollkommen abwegig und unseriös zurückgewiesen.

Abschließendes
Für künftige vergleichbare Projekte wird in Aussicht gestellt, Rettungsaktionen unter eine strikte professionelle Regie zu stellen. Sämtliche Beteiligte würden vorab intensiv überprüft und bei kritischen Erkenntnissen (z.B. Taucher, die sonst ausschließlich an Totbergungen beteiligt sind) umgehend von der Rettungsaktion ausgeschlossen werden. Die eingesetzten Schiffe würden mit Dolmetschern einschließlich der erforderlichen Technik sowie mit Polizist:innen und Staatsanwält:innen besetzt sein. Während der gesamten Rettungsaktion wären mindestens zwei Dolmetscher durchgehend anwesend. Zudem würde die Öffentlichkeit transparenter über alle Phasen der Rettungsaktion informiert und eine seriöse Pressearbeit gefördert werden.

„Die Lebendbergung notleidender, streng geschützter Meeressäuger, wie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern, ist eine Kampfansage an alle, die solche Rettungen verhindern wollen.“
Buckminster NEUE ZEIT”

Vielen Dank an unseren grandiosen Rechtsanwalt.

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Buckminster NEUE ZEIT
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