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An: Den Leiter der Amtsanwaltschaft, Dr. Rüdiger Reiff, 31.01.2023



3032 Js 12357/21 A, verweigerte (inzw. genehmigte) Akteneinsicht

Leitsatz: “Die Autonomie der Justiz ist für alle, die nicht dazugehören, beängstigend. Falk vertritt die interessante These, solche eruptiven Polemiken gegen die Justiz befriedigten vermutlich ein dringendes, sozialpsychologisch unverzichtbares Bedürfnis. Sie dienen dem Abbau der Beklemmung, die sich bei dem Gedanken einstellen muss, dass im Justizstaat Deutschland eine Armee von rund 20.000 Funktionären der Justiz fast täglich unzählige Entscheidungen von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung trifft, deren Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit allen Nichtjuristen hoffnungslos verborgen bleibt. So gesehen trägt die hemmungslose Polemik gegen singulär wahrgenommene Fehlleistungen einzelner dazu bei, die beängstigende Autonomie des Rechtssystems für die Gesellschaft erträglich zu halten.”

“Sehr geehrter Dr. Reiff, im Fall Ihres Gagadezernenten und amtlich bestellten Suppenkaspers Christian Krannich wird mitgeteilt, dass dieser auf ein per EGVP zugestelltes Akteneinsichtsgesuch vom 10.01.2023 binnen 3 Wochen nicht reagiert hat. Im Nachgang behauptet der Gagadezernent, dass ihm dieses Gesuch nicht zugegangen sei. Ein am 23.01.2023 wiederholt gestelltes Akteneinsichtsgesuch, das keinen anderen Weg als das erste genommen hat, wurde hingegen sicher zugestellt. Der Gagadezernent verbittet sich aber einen rechtmäßigen Einblick in seine schlampige Ermittlungsarbeit und möchte binnen 3 Wochen gem. § 406e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 StPO zunächst ein berechtigtes Interesse dargelegt wissen. Mich interessieren die Gründe für die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens, und ob diese sich ausschließlich auf das im Vorfeld gem. § 153a II StPO eingestellte Verfahren stützen, das ja als Ursprungsverfahren gilt. Wie Sie wissen, sind sämtliche Erkenntnisse für unsere Zivilverfahren u.a. vor der 27. Kammer relevant. Mir ist es generell wichtig, die uns betreffenden Akten persönlich zu sichten. Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können sich Ihre Mitarbeiter/innen jedwede Interventionen und Verzögerungen, die nur mürbe machen sollen, automatisch sparen. Diese hirnverlorene und durchschaubare Taktik zieht hier sowieso nicht! Nur am Rande soll erwähnt werden, dass Ihr Gagadezernent es auch weiterhin nicht unterlässt, Namensrechte Dritter zu verletzen. Deswegen heißt er ja auch Gagadezernent und amtlich bestellter Suppenkasper. Diese dummen Spielchen beschädigen nur einmal mehr das Ansehen der Justiz. Ich bitte nun um Akteneinsicht, und zwar nicht erst in 5 Wochen.  Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen”

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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