︎
An: Den Leiter der Amtsanwaltschaft, Dr. Rüdiger Reiff, 31.01.2023
3032 Js 12357/21 A, verweigerte (inzw. genehmigte) Akteneinsicht
Leitsatz: “Die Autonomie der Justiz ist für alle, die nicht
dazugehören, beängstigend. Falk vertritt die interessante These, solche
eruptiven Polemiken gegen die Justiz befriedigten vermutlich ein dringendes,
sozialpsychologisch unverzichtbares Bedürfnis. Sie dienen dem Abbau der
Beklemmung, die sich bei dem Gedanken einstellen muss, dass im Justizstaat
Deutschland eine Armee von rund 20.000 Funktionären der Justiz fast täglich
unzählige Entscheidungen von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung
trifft, deren Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit allen Nichtjuristen
hoffnungslos verborgen bleibt. So gesehen trägt die hemmungslose Polemik gegen
singulär wahrgenommene Fehlleistungen einzelner dazu bei, die beängstigende
Autonomie des Rechtssystems für die Gesellschaft erträglich zu halten.”
“Sehr geehrter Dr. Reiff, im Fall Ihres Gagadezernenten und amtlich
bestellten Suppenkaspers Christian Krannich wird mitgeteilt, dass dieser auf
ein per EGVP zugestelltes Akteneinsichtsgesuch vom 10.01.2023 binnen 3 Wochen
nicht reagiert hat. Im Nachgang behauptet der Gagadezernent, dass ihm dieses
Gesuch nicht zugegangen sei. Ein am 23.01.2023 wiederholt gestelltes Akteneinsichtsgesuch,
das keinen anderen Weg als das erste genommen hat, wurde hingegen sicher
zugestellt. Der Gagadezernent verbittet sich aber einen rechtmäßigen Einblick
in seine schlampige Ermittlungsarbeit und möchte binnen 3 Wochen gem. § 406e
Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 StPO zunächst ein berechtigtes Interesse
dargelegt wissen. Mich interessieren die
Gründe für die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens, und ob diese sich
ausschließlich auf das im Vorfeld gem. § 153a II StPO eingestellte Verfahren
stützen, das ja als Ursprungsverfahren gilt. Wie Sie wissen, sind sämtliche
Erkenntnisse für unsere Zivilverfahren u.a. vor der 27. Kammer relevant. Mir
ist es generell wichtig, die uns betreffenden Akten persönlich zu sichten. Wenn
Sie nichts zu verbergen haben, können sich Ihre Mitarbeiter/innen jedwede
Interventionen und Verzögerungen, die nur mürbe machen sollen, automatisch
sparen. Diese hirnverlorene und durchschaubare Taktik zieht hier sowieso
nicht! Nur am Rande soll erwähnt werden,
dass Ihr Gagadezernent es auch weiterhin nicht unterlässt, Namensrechte Dritter
zu verletzen. Deswegen heißt er ja auch Gagadezernent und amtlich bestellter
Suppenkasper. Diese dummen Spielchen
beschädigen nur einmal mehr das Ansehen der Justiz. Ich bitte nun um Akteneinsicht, und zwar
nicht erst in 5 Wochen. Vielen
Dank! Mit freundlichen Grüßen”